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LG Berlin, 16.08.2022 - 67 S 107/22 |
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergleichsmiete mit Berliner Mietspiegel 2019 bestimmen?
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 19.04.2022 - 8 C 189/21
- LG Berlin, 16.08.2022 - 67 S 107/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Berlin, 09.06.2022 - 67 S 50/22
Begründung einer Vergleichsmietenerhöhung in Berlin mit dem Berliner Mietspiegel …
Auszug aus LG Berlin, 16.08.2022 - 67 S 107/22
Denn es steht ihr frei, die Vergleichsmiete hier gemäß § 287 ZPO unter Zugrundelegung des für eine richterliche Schätzung geeigneten Berliner Mietspiegels 2019 zu bestimmen (vgl. Kammer, Urt. v. 9. Juni 2022 - 67 S 50/22, WuM 2022, 427).Angesichts dieser erheblichen Differenz kann es die Kammer - ein weiteres Mal im Wege der Schätzung - für gegeben erachten, dass es für die zutreffende Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete unter Zugrundelegung des Berliner Mietspiegels 2019 unerheblich ist, dass diesem ein Bezugszeitraum von lediglich vier Jahren zu Grunde liegt, während § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB in seiner ab dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung auf die in den letzten sechs Jahren vereinbarten oder geänderten Entgelte abstellt (vgl. Kammer, Urt. v. 9. Juni 2022 - 67 S 50/22, WuM 2022, 427).